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COVID-19-Präventionskonzept

COVID-19-Präventionskonzept

COVID-19-Präventionskonzept
gem. § 8 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmenverordnung
SCU Poysbrunn/Falkenstein - September 2020 - Kalenderwoche 40
... als ".pdf" zum downloaden ... [153 KB]
Allgemeines:
Dieses Präventionskonzept wurde ausgearbeitet, um den Trainings-/Spiel- und sonstigen Betrieb beim Sportverein SCU Poysbrunn/Falkenstein auf der Sportanlage Poysbrunn vollumfänglich durchführen zu können. Als Verein informieren wir alle Beteiligten (alle Personen, die die Sportanlage betreten bzw. sich auf dieser aufhalten) über die Maßnahmen dieses Präventionskonzeptes, achten auf die Einhaltung dieser Maßnahmen und weisen bei Bedarf auf deren Einhaltung hin.
Alle Personen, die sich krank fühlen, haben der Sportanlage unbedingt fernzubleiben!!!
Die Teilnahme am Trainings-/Spielbetrieb und der Aufenthalt auf der Sportanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Die aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich COVID-19 und dieses Präventionskonzept werden eingehalten. Die Gesundheit und die Sicherheit aller sich auf der Sportanlage aufhaltenden Personen stehen an oberster Stelle.
1.) Verhaltensregeln für Sportler, Betreuer und Trainer
-) Die auf der Sportanlage zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene sind beim Betreten und Verlassen zu nutzen. Dies kann durch korrektes, gründliches Waschen der Hände mit Seife ersetzt werden. Umarmen und Händeschütteln bei der Begrüßung sind zu unterlassen.
-) Die Benutzung von und der Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen/Umkleidekabinen/ Waschräumen/WC-Anlagen ist so zu gestalten bzw. zeitlich so zu staffeln, dass der Mindestabstand von 1m gewahrt werden kann.
-) Zu den Hygienestandards zählt das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren vor und nach dem Training/Spiel/Aufenthalt auf der Sportanlage. Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Zudem sollte spucken und Nase putzen auf dem Spielfeld vermieden werden.
-) Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (z.B. zuhause gefüllte Trinkflasche, Handtücher, usw.) und auf keinen Fall geteilt werden.
-) Außerhalb des Trainings/Spiels/Aufenthaltes auf der Sportanlage ist zu nicht im selben Haushalt lebenden Personen ein Mindestabstand von 1m einzuhalten.
-) Bei Behandlungen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen, bei denen der Mindestabstand von 1m nicht eingehalten werden kann, sind sowohl vom Masseur (bzw. Betreuer) als auch vom Spieler ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (ausgenommen, wenn dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist; z.B. Erste-Hilfe-Maßnahmen während eines Trainings oder Spiels). Zudem ist das Massagebett zwischen den Behandlungen mehrerer Spieler jedes Mal zu desinfizieren. Der Masseur (bzw. Betreuer) hat zwischen den Behandlungen für entsprechende Handhygiene zu sorgen.
-) Als Grundregel ist festgehalten, dass ein physischer Kontakt zwischen Spielern nur auf dem Trainings-/Spielfeld stattfinden soll!!!
-) Es gilt stets, die aktuellen Vorgaben der Vereinsführung einzuhalten.
-) Für Spiele gelten folgende zusätzliche Verhaltensregeln:
--) Auf einen Handschlag der beiden Teams vor und nach dem Spiel wird verzichtet;
--) Auf einen gemeinsamen Torjubel und ähnliche Jubelszenen in der Gruppe während eines Spiels soll verzichtet werden;
--) Ersatzspieler sollen auf der Ersatzbank - sofern das möglich ist - einen Mindestabstand von 1m zueinander einhalten.
2.) Vorgaben für die Trainings- und Wettkampfinfrastruktur
-) Am Eingang und im Trainingsbereich der Sportanlage werden ausreichend Desinfektionsmittel für die Oberflächen- und Händedesinfektion zur Verfügung gestellt. Die Händedesinfektion kann durch das korrekte Händewaschen mit Seife ersetzt werden.
-) Der Aufenthalt in geschlossenen Räumen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Bei geschlossenen Räumen ist auf eine gute Durchlüftung zu achten. Türen sollten möglichst offenbleiben, damit keine Türgriffe benutzt werden müssen.
-) Bei Trainings und Spielen wird eine Anwesenheitsliste geführt, um bei etwaigen Krankheitsfällen schnell nachvollziehen zu können, wer noch gefährdet sein könnte. Bei Spielen werden die im Onlinespielbericht angeführten Personen nicht in die Anwesenheitsliste eingetragen.
-) Bei Spielen wird eine Anwesenheitsliste der Zuschauer/-innen und sonstiger Anwesenden geführt, um bei etwaigen Krankheitsfällen schnell nachvollziehen zu können, wer noch gefährdet sein könnte. Diese Anwesenheitsliste wird im Eingangs-/Kassabereich erstellt.
3.) Hygiene und Reinigungsplan
-) Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände, Kontaktflächen (Türklinken, usw.), WC-Anlagen, Dusch- und Waschräume werden zumindest einmal täglich desinfiziert.
-) Eine Grundreinigung der Gemeinschaftsräume/Umkleidekabinen erfolgt mindestens einmal pro Woche.
4.) Umgang mit (möglichen) Infektionen mit dem SARS-Cov2-Virus
-) Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist für die betroffene Person kein Trainings-/Spielbetrieb, Zusehen oder sonstiger Aufenthalt auf der Sportanlage gestattet bzw. ist ein gegebenenfalls laufender Trainings-/Spielbetrieb sofort einzustellen.
Die betroffene Person muss
--) die Sportanlage umgehend verlassen,
--) die zuständige Gesundheitsbehörde informieren (Gesundheitshotline 1450),
--) deren Anweisung strikt befolgen und
--) der Vereinsführung bzw. dem Trainer von diesen Anweisungen berichten.
-) Tritt ein Verdachtsfall außerhalb des Trainings/Spiels auf, ist die Gesundheitsbehörde sowie die Vereinsführung bzw. der Trainer darüber zu informieren.
-) Ist ein bestätigter Fall aufgetreten, hat der Verein, sobald er Kenntnis davon erlangt, die Gesundheitsbehörde zu informieren.
5.) Zuschauer
-) Training/Spiel mit Zuschauern OHNE zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze:
bis zu 100 Personen sind zulässig, wobei Personen, die zur Durchführung des Trainings bzw. Spiels erforderlich sind, in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen sind. Bei nicht im selben Haushalt lebenden Personen ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1m zu achten.
-) Spiel mit Zuschauern MIT zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen:
bis zu 250 Personen sind zulässig, wobei Personen, die zur Durchführung des Trainings bzw. Spiels erforderlich sind, in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen sind. Bei nicht im selben Haushalt lebenden Personen ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1m zu achten.
--) Der Zuschauerraum wird (vom Spielfeld aus gesehen) in 4 Sektoren eingeteilt:
---) Sektor A grün (Tribüne links)
---) Sektor B rot (Tribüne Mitte)
---) Sektor C gelb (Tribüne rechts)
---) Sektor D blau (entlang dem Zugangsweg von der Kassa zur Tribüne)
--) Beim Eingang/Kassa werden nummerierte Eintrittskarten in den Farben des jeweiligen Sektors ausgefolgt. Die Nummer der Eintrittskarte entspricht der Nummer des zugewiesenen Sitzplatzes des jeweiligen Sektors.
--) Die Sitzplätze sind so gekennzeichnet, dass zwischen den zu benützenden Sitzplätzen ein Abstand von mindestens 1m besteht.
--) In geschlossenen Bereichen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
6.) Kantine
-) Ein Betreten der Kantine ist nur im Zeitraum zwischen 05.00 und 01.00 Uhr des Folgetages zulässig.
-) Die Konsumation von Speisen und Getränken ist nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen zulässig.
-) Das Betreten und Verlassen des geschlossenen Bereiches der Kantine erfolgt im „Einbahn-System“.
-) Die Konsumation von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen ist nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen zulässig.
-) In geschlossenen Räumen ist – ausgenommen während des Verweilens am Verabreichungsplatz – eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
-) Die Konsumation von Speisen und Getränken darf nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgen.
-) Bei Kundenkontakt im geschlossenen Räumen ist von den in der Kantine arbeitenden Mitarbeitern ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet.
-) Die Sitzplätze sind so gekennzeichnet, dass zwischen den zu benützenden Sitzplätzen ein Abstand von mindestens 1m besteht.
-) Beim Betreten der Kantine bis zum Einfinden am Sitzplatz ist zu anderen Personen, die nicht zur selben Besuchergruppe gehören, der Mindestabstand von 1m einzuhalten.
7.) Fahrtgemeinschaften/Busfahrten
Bei der gemeinsamen Benützung von PKWs oder Kleinbussen (bis 9-Sitzer) für Fahrten zu und von Trainings oder Spielen sind in jeder Sitzreihe nur zwei Personen zu befördern.
8.) COVID-19-Beauftragter
Zum COVID-19-Beautragten gem. § 10 Abs. 5 COVID-19-Maßnahmenverordnung wird beim SCU Poysbrunn/Falkenstein Obmann Josef ZEILER bestellt.
Jeder am Trainings-/Spielbetrieb Beteiligte oder Anwesende ist auch selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten!!!

Kantinenbetrieb

Sektor A grün

Sektor B rot

Sektor C gelb

Sektor D blau - Tribünenseite

Sektor D blau - Straßenseite

Das können Sie zu ihrem Schutz & dem anderer tun!

So handeln Sie im Ernstfall - Krankheitssymtome

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