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COVID-19-Präventionskonzept

COVID-19 Präventionskonzept

COVID-19-Präventionskonzept
SCU Poysbrunn/Falkenstein
Sportanlage Poysbrunn
Stand: 16. April 2022
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Vorbemerkung:
Sämtliche nachstehenden Regelungen gelten für alle Beteiligten. Beteiligte sind alle Personen bzw. deren gesetzlichen Vertreter, die – zu welchem Zweck auch immer - die Sportanlage betreten, vorhaben diese zu betreten oder sich auf dieser aufhalten.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass sich die nachfolgenden Ausführungen auf die jeweils gültige Bundesverordnung beziehen, weshalb es abweichende (eventuell strengere) landesgesetzliche Regelungen geben kann.
Information zu COVID-19
Aufgrund der sich ständig verändernden wissenschaftlichen Grundlagen und Erkenntnisse wird für weiterführende Informationen zu COVID-19 auf die Ausführungen der nachstehenden Quellen verwiesen:
-) Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) unter www.sozialministerium.at
-) AGES unter www.ages.at
-) Robert Koch-Institut unter www.rki.de
1.) Allgemeines
Dieses Präventionskonzept wurde ausgearbeitet, um den Trainings-/Spiel- und sonstigen Betrieb auf der Sportanlage Poysbrunn durchführen zu können. Der Sportverein SCU Poysbrunn/Falkenstein informiert alle Beteiligten über die Maßnahmen dieses Präventionskonzeptes, achtet auf die Einhaltung dieser Maßnahmen und weist bei Bedarf auf deren Einhaltung hin.
Alle Beteiligten, die sich krank fühlen, haben der Sportanlage unbedingt fernzubleiben!!!
Die Teilnahme am Trainings-/Spielbetrieb und der Aufenthalt auf der Sportanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Die aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundes- und Landesregierung bezüglich COVID-19 und dieses Präventionskonzeptes sind einzuhalten. Die Gesundheit und die Sicherheit aller Beteiligten stehen an oberster Stelle.
COVID-19-Beauftragter:
Obmann Josef ZEILER
(+43 664 38 36 360 oder +43 2554 85 625)
2.) Allgemeine Verhaltensregeln
Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz, sowie zum Schutz aller Beteiligten vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen sind eine gute Händehygiene, korrekte Hustenetikette. Diese Maßnahmen gelten generell auch während der Grippesaison.
-) Regelmäßiges Händewaschen ist wichtig, insbesondere
--) Händewaschen für mindestens 30 Sekunden
--) vor und nach Zubereitung von Lebensmitteln
--) vor dem Essen
--) nach Benutzung der Toilette und
--) immer dann, wenn die Hände verunreinigt sind
-) Beim Betreten öffentlicher Orte und Sportanlagen in geschlossenen Räumen (bspw. Einkauf) und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln ist ab dem 6. Lebensjahr eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung (MNS) zu tragen bzw. ab dem Alter von 14 Jahren eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen.
--) Mund und Nase sollen vollständig bedeckt sein
--) Während dem Tragen MNS nicht berühren
--) Nach der Verwendung nur die seitlichen Bänder zum Abnehmen berühren
-) Die Durchführung der Händehygiene mit warmem Wasser und Seife ist notwendig, wenn die Hände sichtbar verunreinigt sind (mindestens 30 Sekunden Waschen empfohlen)
-) Sofern die Hände nicht sichtbar verunreinigt sind, sollten regelmäßig Händedesinfektionsmittel angewendet werden.
-) Beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch bedecken und sofort entsorgen.
-) Mit den Fingern nicht ins Gesicht greifen.
3.) Präventionsmaßnahmen zur Durchführung des Trainings- und Spielbetriebes
Der Sportverein SCU Poysbrunn/Falkenstein trägt die Verantwortung zur Umsetzung dieses COVID-19-Präventionskonzepts.
Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen ist ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen.
Zum COVID-19-Beauftragten wird seitens des Sportvereines SCU Poysbrunn/Falkenstein
Obmann Josef ZEILER bestellt.
Der COVID-19-Beauftragte kennt dieses COVID-19-Präventionskonzept, sowie die örtlichen Gegebenheiten und organisatorischen Abläufe, er dient als Ansprechpartner für die Behörden und überwacht die Einhaltung dieses COVID-19-Präventionskonzepts.
Wird die Sportanlage (oder Teile dieser) Dritten zur Verfügung gestellt, geht die Verantwortung zur Umsetzung dieses COVID-19-Präventionskonzepts an den jeweiligen Benutzer der Sportanlage über bzw. muss dieser – falls erforderlich - ein eigenes COVID-19-Präventionskonzept erstellen und einen eigenen COVID-19-Beauftragten bestellen.
Zur Durchführung des Trainings- und Spielbetriebes sind zumindest nachstehende Präventionsmaßnahmen zu treffen.
3.1.) Informations-/Aufklärungspflicht/SchulungSämtliche Beteiligten werden vom Verein über die Inhalte dieses Präventionskonzeptes aufgeklärt. Insbesondere werden nachstehende Bereiche abgedeckt:
-) Verhaltensregeln auf und abseits des Spielfeldes
-) Verhaltensregeln in hygienischer Hinsicht
-) Regeln zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
-) Schulung in Bezug auf Hygienemaßnahmen
4.) Vorkehrungen bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist für die betroffenen Personen kein Trainingsbetrieb gestattet bzw. ist ein ggf. laufender Trainingsbetrieb sofort einzustellen. Die betroffene Person muss
-) die Sportstätte umgehend verlassen,
-) die zuständige Gesundheitsbehörde informieren (Gesundheitshotline 1450),
-) deren Anweisung strikt befolgen und
-) der Vereinsführung bzw. dem Trainer von diesen Anweisungen berichten.
Tritt ein Verdachtsfall außerhalb des Trainings/Spiels auf, ist die Gesundheitsbehörde sowie die Vereinsführung bzw. der Trainer darüber zu informieren. Ist ein bestätigter Fall aufgetreten, hat der Verein, sobald er Kenntnis davon erlangt, die Gesundheitsbehörde zu informieren.
5.) Hygiene- und Reinigungsplan
-) Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände und Kontaktflächen (Türklinken, usw.) werden zumindest einmal täglich desinfiziert.
-) WC-Anlagen und Dusch- und Waschräume werden täglich desinfiziert.
-) Eine Grundreinigung der Gemeinschaftsräume/Umkleidekabinen findet mindestens einmal pro Woche statt.
6.) Präventionsmaßnahmen beim Training
Der Sportverein SCU Poysbrunn/Falkenstein bzw. der Benutzer der Sportanlage ist für die Umsetzung organisatorischer und hygienischer Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos aller Beteiligten im Fußballumfeld verantwortlich.
Diesbezüglich sind folgende Präventionsmaßnahmen umzusetzen.
6.1.) Allgemeine Maßnahmen
-) Umfangreich wird Händedesinfektionsmitteln auf der Sportanlage zur Verfügung gestellt.
-) Die auf der Sportanlage zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene sind beim Betreten und Verlassen zu nutzen. Dies kann durch korrektes, gründliches Waschen der Hände mit Seife ersetzt werden. Umarmen und Händeschütteln bei der Begrüßung sind zu unterlassen.
-) Zu den Hygienestandards zählt das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren vor und nach dem Training/Spiel. Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Zudem sollte spucken und Nase putzen auf dem Spielfeld vermieden werden.
-) Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (z.B.: zu Hause gefüllte Trinkflasche, Handtücher, usw.) und auf keinen Fall geteilt werden.
6.2.) Trainingsutensilien
-) Es wird empfohlen, dass die SpielerInnen das persönliche Trainingsgewand, Handtücher und Trinkflaschen selbst mitbringen.
-) Trainingsutensilien, Dressen u. ä. die vom Verein gewaschen werden, sind von den Beteiligten eigenständig in die dafür vorgesehen Waschkörbe zu legen.
-) Die Trainingsutensilien werden im Lagerraum – sofern das möglich ist - getrennt nach Mannschaften gelagert.
-) Ein Hygiene- und Reinigungsplan für die Trainingsutensilien wird erstellt.
6.3.) Medizinische Versorgung
-) Die Therapeuten und Ärzte werden angehalten, auf hygienische Standards zu achten.
-) Eine konsequente Handhygiene ist notwendig.
-) Die Räumlichkeiten sind ausreichend zu lüften und vor/nach Behandlungen (insbesondere Untersuchungsliegen) zu reinigen.
7.) Trainingseinheiten/Spiele mit Zuschauern
Der für eine Zusammenkunft Verantwortliche hat bei mehr als 500 Personen einen Covid-19-Beauftragten zu bestellen und ein Covid-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Das Präventionskonzept ist für die Dauer der Zusammenkunft bereitzuhalten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.
7.1.) Allgemeine Verhaltensregeln für SpielerInnen, BetreuerInnen und TrainerInnen
-) Umfangreich wird Händedesinfektionsmitteln auf der Sportanlage zur Verfügung gestellt.
-) Die auf der Sportstätte zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene sind beim Betreten und Verlassen zu nutzen. Dies kann durch korrektes, gründliches Waschen der Hände mit Seife ersetzt werden. Umarmen und Händeschütteln bei der Begrüßung sind zu unterlassen.
-) Zu den Hygienestandards zählt das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren vor und nach dem Training/Spiel. Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Zudem sollte spucken und Nase putzen auf dem Spielfeld vermieden werden.
-) Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (z.B.: zuhause gefüllte Trinkflasche, Handtücher, usw.) und auf keinen Fall geteilt werden.
8.) Steuerung der Besucherströme, Entzerrungsmaßnahmen und Regelungen betreffend die Nutzung der sanitären Einrichtungen bei Veranstaltungen
8.1.) Steuerung der Besucherströme und Entzerrungsmaßnahmen
Der Sportverein SCU Poysbrunn/Falkenstein bzw. der Benutzer der Sportanlage (siehe Punkt 3. Zur Verfügung stellen an Dritte) trifft die notwendigen Maßnahmen, durch Planung von Abläufen sowie Lenkungsmaßnahmen, dass Zu-, und Abstrom koordiniert wird. Dies wird – bei Bedarf - auch durch Maßnahmen der Entzerrung in Form von Einbahnsystemen gewährleistet. Durch Bodenmarkierungen und Absperrungen wird sichergestellt, dass Gruppenbildungen vermieden bzw. Vermischungen von Besuchergruppen verhindert werden und eine Kanalisierung von Personenbewegungen sichergestellt wird.
8.2.) Nutzung sanitärer Einrichtungen
Zur Minimierung des Infektionsrisikos wird ein Hygieneplan und ein Reinigungskonzept für die Sanitärräume erstellt. Zusätzlich wird auch die Verwendung von geeigneten Hygiene- und Reinigungsmitteln festgelegt, wobei darauf Bedacht genommen wird, dass das Verhältnis zwischen verfügbaren Sanitäreinrichtungen und erwartetem Benutzeraufkommen keine Wartezeiten erwarten lässt. Dies wird bei Bedarf durch Einbahnsysteme gewährleistet. Personen werden auch im Sanitärbereich auf die Hygieneauflagen hingewiesen und durch Aushänge auf die Nutzung von Desinfektionsgelegenheiten hingewiesen. Die ausreichende Bereitstellung von Seife und Desinfektionsmittel ist gewährleistet. Eine Verwendung derselben Handtücher durch unterschiedliche Personen ist nicht vorgesehen (Einmalhandtücher).
Jeder am Trainings-/Spielbetrieb Beteiligte oder Anwesende ist auch selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten!!!

Das können Sie zu ihrem Schutz & dem anderer tun!

So handeln Sie im Ernstfall - Krankheitssymtome

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