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COVID-19-Präventionskonzept

COVID-19-Präventionskonzept

COVID-19-Präventionskonzept
gem. § 8 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmenverordnung
SCU Poysbrunn/Falkenstein - Juni 2021 - Kalenderwoche 23
... als ".pdf" zum downloaden ... [256 KB]
Vorbemerkung:
Sämtliche nachstehenden Regelungen gelten für alle Beteiligten. Beteiligte sind alle Personen bzw. deren gesetzlichen Vertreter, die – zu welchem Zweck auch immer - die Sportanlage betreten, vorhaben diese zu betreten oder sich auf dieser aufhalten.
Information zu COVID-19:
Aufgrund der sich ständig verändernden wissenschaftlichen Grundlagen und Erkenntnisse wird für weiterführende Informationen zu COVID-19 auf die Ausführungen der nachstehenden Quellen verwiesen:
-) Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK): www.sozialministerium.at
-) AGES unter: www.ages.at
-) Robert Koch-Institut unter: www.rki.de
1.) Allgemeines:
Dieses Präventionskonzept wurde ausgearbeitet, um den Trainings-/Spiel- und sonstigen Betrieb beim Sportverein SCU Poysbrunn/Falkenstein auf der Sportanlage Poysbrunn vollumfänglich wiederaufnehmen zu können. Als Verein informieren wir alle Beteiligten über die Maßnahmen dieses Präventionskonzeptes, achten auf die Einhaltung dieser Maßnahmen und weisen bei Bedarf auf deren Einhaltung hin.
Alle Beteiligten, die sich krank fühlen, haben der Sportanlage unbedingt fernzubleiben !!!
Die Teilnahme am Trainings-/Spielbetrieb und der Aufenthalt auf der Sportanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Die aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich COVID-19 und dieses Präventionskonzeptes sind einzuhalten. Die Gesundheit und die Sicherheit aller sich auf der Sportanlage aufhaltenden Personen stehen an oberster Stelle.
2.) Allgemeine Verhaltensregeln:
Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz, sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen sind eine gute Händehygiene, korrekte Hustenetikette und das Einhalten eines Mindestabstandes (2 Meter) gegenüber Personen. Diese Maßnahmen gelten generell auch während der Grippesaison.
-) Regelmäßiges Händewaschen ist wichtig, insbesondere
--) Händewaschen für mindestens 30 Sekunden.
--) vor und nach Zubereitung von Lebensmitteln.
--) vor dem Essen.
--) nach Benutzung der Toilette und
--) immer dann, wenn die Hände verunreinigt sind.
-) Die Durchführung der Händehygiene mit warmem Wasser und Seife ist notwendig, wenn die Hände sichtbar verunreinigt sind (mindestens 30 Sek. Waschen empfohlen).
-) Sofern die Hände nicht sichtbar verunreinigt sind, sollten regelmäßig Händedesinfektionsmittel angewendet werden.
-) Es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1 Meter gegenüber Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einzuhalten.
-) Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen (bspw. Einkauf) und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung (MNS) zu tragen bzw. ab dem Alter von 14 Jahren eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske / im Folgenden auch als Schutzvorrichtung bezeichnet) ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske
-) Folgendes ist u.a. beim Tragen der Schutzvorrichtung zu beachten:
--) Mund und Nase sollen vollständig bedeckt sein.
--) Während dem Tragen MNS nicht berühren.
--) Nach der Verwendung nur die seitlichen Bänder zum Abnehmen berühren.
-) Beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch bedecken und sofort entsorgen.
-) Mit den Fingern nicht ins Gesicht greifen.
3.) Präventionsmaßnahmen zur Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebes:
Der Sportverein SCU Poysbrunn/Falkenstein trägt die Verantwortung zur Umsetzung dieses COVID-19-Präventionskonzepts.
Zum COVID-19-Beauftragten gem. § 1 Abs. 4 COVID-19-Öffnungsverordnung wird vom Sportverein SCU Poysbrunn/Falkenstein Obmann Josef ZEILER bestellt.
Der COVID-19-Beauftragte kennt dieses COVID-19-Präventionskonzept, sowie die örtlichen Gegebenheiten und organisatorischen Abläufe, er dient als Ansprechpartner für die Behörden und überwacht die Einhaltung dieses COVID-19-Präventionskonzepts.
3.1.) Informations-/Aufklärungspflicht/Schulung:
Sämtliche Beteiligten werden vom Verein über die Inhalte dieses Präventionskonzeptes aufgeklärt. Insbesondere werden nachstehende Bereiche abgedeckt:
-) Verhaltensregeln auf und abseits des Spielfeldes
-) Verhaltensregeln in hygienischer Hinsicht
-) Regeln zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
-) Schulung in Bezug auf Hygienemaßnahmen
-) Schulung in Bezug auf die Durchführung eines SARS-CoV-2-Antigentests
3.2.) Sicherstellung der Gesundheit aller Beteiligten im Trainings-/Spielbetrieb:
Der Trainings-/Spielbetrieb ist sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumlichkeiten (Sporthalle udgl.) erlaubt.
a) Sportausübung im Freien:
-) Sportausübung ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich.
-) Vollkontakttraining ist wieder erlaubt.
-) Vorweisen eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr („Eintrittstest“) ist notwendig (Siehe dazu in lit. d.).
-) Registrierungspflicht erforderlich, wenn die Aufenthaltsdauer auf der Sportstätte länger als 15 min beträgt (Siehe in Punkt 4.1).
b) Sportausübung in geschlossenen Räumen:
Es müssen mind. 10 m2 pro Person zur Verfügung stehen (z.B. auf 100 m2 max. 10 Spieler). Vollkontakttraining ist wieder erlaubt.Vorweisen eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr („Eintrittstest“) erforderlich (Siehe dazu in lit. d.).Registrierungspflicht erforderlich, wenn die Aufenthaltsdauer auf der Sportstätte länger als 15 min beträgt (Siehe in Punkt 4.1).
c) Allgemein gilt:
-) Auf Sportanlage ist von allen Beteiligten – außer bei der Sportausübung selbst und auf den Ersatzbänken – stets ein Mindestabstand von 1 Meter gegenüber haushaltsfremden Personen einzuhalten.
-) Bei erforderlichen Sicherungs- und Hilfeleistungen kann der Mindestabstand von 1 Meter unterschritten werden. Ansonst gilt außerhalb der Sportausübung stets die Verpflichtung zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten.
-) In geschlossenen Räumlichkeiten ist von Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr stets eine FFP2–Maske und von Kindern ab dem 6. Lebensjahr ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
-) Sperrstunde ist 24.00 Uhr
d) Es dürfen nur Personen die Sportanlage betreten, die einen Eintrittstest vorweisen. Dabei ist für Personen ab dem 10. Geburtstag folgendes zu beachten:
-) Antigentest zur Eigenanwendung mit digitaler Lösung: 24h gültig
-) Nachweis eines Antigentests einer befugten Stelle: 48h gültig
-) Nachweis eines PCR Tests einer befugten Stelle: 72 h gültig
-) Ausnahmsweise einen Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht vor Ort – einmalig gültig
-) Schultests werden anerkannt: 48 h gültig
Ausgenommen davon sind:
-) bereits geimpfte Personen
--) Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wenn diese nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
--) Bei einer Zweitimpfung, wenn die Erstimpfung nicht länger als 9 Monate zurückliegt.
--) Bei Impfstoffen mit nur einer vorgesehenen Impfung, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.
--) Bei einer Impfung, wenn mind. 21 Tage davor ein positiver PCR -Test oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag und die Impfung darf hier nicht länger als 9 Monate zurückliegen
-) Genesene Personen
--) Nachweis einer Infektion in Form eines Absonderungsbescheides oder einer ärztlichen Bestätigung nicht älter als 6 Monate oder eines Antikörpernachweises, der nicht älter als 3 Monate ist)
4.) Vorkehrungen bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion:
4.1.) Erhebung von Kontakten (Contact Tracing)
Der Sportverein SCU Poysbrunn/Falkenstein stellt sicher, dass von Beteiligten, die sich länger als 15 min auf der Sportanlage aufhalten, folgende Daten erhoben werden:
-) Vor-, und Familienname
-) Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
Diese Daten sind vom Sportverein SCU Poysbrunn/Falkenstein, mit dem Datum und der Uhrzeit des Betretens der Sportanlage zu versehen, damit der Bezirksverwaltungsbehörde die Daten auf Verlangen vorgelegt werden können. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Datenschutzvorschriften, die Personen werden vorab konkret über die Datenverarbeitung informiert. Die Daten sind längstens 28 Tage, gerechnet vom Zeitpunkt der Erhebung, aufzubewahren und danach unverzüglich zu löschen.
4.2.) Umgang mit möglichen Infektionen bzgl. SARS-CoV-2:
Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist für die betroffenen Personen kein Trainingsbetrieb gestattet bzw. ist ein ggf. laufender Trainingsbetrieb sofort einzustellen. Die betroffene Person muss:
-) die Sportstätte umgehend verlassen,
-) die zuständige Gesundheitsbehörde informieren (Gesundheitshotline 1450),
-) deren Anweisung strikt befolgen und
-) der Vereinsführung bzw. dem Trainer von diesen Anweisungen berichten
Tritt ein Verdachtsfall außerhalb des Trainings/Spiels auf, ist die Gesundheitsbehörde sowie die Vereinsführung bzw. der Trainer darüber zu informieren. Ist ein bestätigter Fall aufgetreten, hat der Verein, sobald er Kenntnis davon erlangt, die Gesundheitsbehörde zu informieren.
5.) Hygiene- und Reinigungsplan:
-) Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände und Kontaktflächen (Türklinken, usw.) werden zumindest einmal täglich desinfiziert.
-) WC-Anlagen und Dusch- und Waschräume werden täglich desinfiziert.
-) Eine Grundreinigung der Gemeinschaftsräume/Umkleidekabinen findet mindestens einmal pro Woche statt.
-) In den sanitären Anlagen ist darauf zu achten, dass bei der Nutzung der Mindestabstand von 1 Meter eingehalten wird und stets eine FFP2-Maske getragen wird.
6.) Präventionsmaßnahmen beim Training:
Der Sportverein SCU Poysbrunn/Falkenstein ist für die Umsetzung organisatorischer und hygienischer Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos von Personen im Fußballumfeld verantwortlich.
6.1.) Allgemeine Maßnahmen:
-) Eingangskontrollen regeln den Zugang zur Sportstätte für alle Beteiligten und müssen sicherstellen, dass von Personen die Daten erhoben werden, die sich länger als 15 min auf der Sportanlage aufhalten (Siehe Punkt 4.1). Es ist stets ein Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten, sowie in geschlossenen Räumen (z.B Kabinen, nicht jedoch in Feuchträumen) ist ab dem Alter von 6 Jahren ein Mund-Nasen-Schutz bzw. ab dem Alter von 14 Jahren eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen.
-) Die Benutzung von und der Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen/Umkleidekabinen/ Waschräumen/WC-Anlagen wird so, gestaltet bzw. zeitlich so gestaffelt, dass der Mindestabstand von 1 Meter gewahrt werden kann.-) Umfangreich wird Händedesinfektionsmitteln auf der Sportanlage zur Verfügung gestellt.
-) Die auf der Sportanlage zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene sind beim Betreten und Verlassen zu nutzen. Dies kann durch korrektes, gründliches Waschen der Hände mit Seife ersetzt werden.
-) Umarmen und Händeschütteln bei der Begrüßung sind zu unterlassen.
-) Zu den Hygienestandards zählt das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren vor und nach dem Training/Spiel. Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Zudem sollte spucken und Nase putzen auf dem Spielfeld vermieden werden.
-) Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (zB. zuhause gefüllte Trinkflasche, Handtücher, usw.) und auf keinen Fall geteilt werden.
6.2.) Geschlossene Räume:
-) Der Aufenthalt in geschlossenen Räumen (Umkleidekabinen) ist auf ein Minimum zu reduzieren.
-) Zwischen allen Personen ist ein Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten sowie ab dem Alter von 6 Jahren ein Mund-Nasen-Schutz bzw. ab dem Alter von 14 Jahren eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske - mit Ausnahme des Spielfeldes - zu tragen.
-) Regelmäßige Reinigung mit handelsüblichen Reinigungsmitteln erfolgt am Ende des Trainingstages.
-) Auf gute Durchlüftung der Räumlichkeiten wird geachtet.
-) Türen von Kabinen, Räumen und Zimmern sollen insgesamt möglichst offenbleiben, damit keine Türgriffe benutzt werden müssen.
-) Besprechungen mit Gruppen sind bestmöglich nur im Freien durchzuführen. Falls in einem geschlossenen Raum notwendig, ist ein Mindestabstand von 1 Meter sicherzustellen und ab dem Alter von 6 Jahren ein Mund-Nasen-Schutz bzw. ab dem Alter von 14 Jahren eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen.
-) Einzelduschen wird empfohlen. Wenn mehrere Personen einen Duschraum nutzen, hat dies zeitlich so gestaffelt zu werden, dass der Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden kann.
-) Wenn mehrere Kabinen genutzt werden, sind diese bestenfalls immer von den gleichen Personen zu nutzen. In den Kabinen ist stets ein Mund-Nasen-Schutz bzw. ab dem Alter von 14 Jahren eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen.
6.3.) Trainingsutensilien:
-) Es wird empfohlen, dass die SpielerInnen das persönliche Trainingsgewand, Handtücher und Trinkflaschen selbst mitbringen.
-) Trainingsutensilien, Dressen u. ä. die vom Verein gewaschen werden, sind von den Beteiligten eigenständig in die dafür vorgesehen Waschkörbe zu legen.
-) Die Trainingsutensilien werden im Lagerraum – soweit das möglich ist - getrennt nach Mannschaften gelagert.
-) Ein Hygiene- und Reinigungsplan für die Trainingsutensilien wird erstellt.
6.4.) Medizinische Versorgung:
-) Bei Behandlungen wird darauf geachtet, dass ausreichend Mindestabstand von zumindest 1 Meter zwischen den Behandlungsliegen sichergestellt ist und ein Mund-, und Nasenschutz bzw. ab dem Alter von 14 Jahren eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske) getragen wird. Bestenfalls wird nur ein Spieler pro Raum versorgt oder die Behandlung im Freien durchgeführt.
-) Die Therapeuten und Ärzte werden angehalten, auf hygienische Standards zu achten und einen Mund-Nasen-Schutz in Form einer FFP2 Maske ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske im Innenbereich zu tragen.
-) Eine konsequente Handhygiene ist notwendig.
-) Die Räumlichkeiten sind ausreichend zu lüften und vor/nach Behandlungen (insbesondere Untersuchungsliegen) zu reinigen.
7.) Trainingseinheiten/Spiele mit Zuschauern:
7.1.) Zuschaueranzahl:
Sollten Zuschauer, gleich ob bei Trainingseinheiten oder bei Test-/Bewerbsspielen, anwesend sein, gelten folgende Grundsätze:
-) Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen
--) Im geschlossenen Bereich: max. 1.500 Personen
--) Im Freien: max. 3.000 Personen
--) Jedenfalls darf aber die max. Auslastung der Stadionkapazität nicht mehr als 75% betragen
-) Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze
--) Im geschlossenen Bereich und im Freien: max. 50 Personen
--) Ausgabe von Speisen und Getränken im Freien erlaubt
7.2.) Allgemeine Verhaltensregeln:
7.2.1.) Für SpielerInnen, BetreuerInnen und TrainerInnen:
-) Eingangskontrollen regeln den Zugang zur Sportanlage für alle Beteiligten und müssen sicherstellen, dass von allen Beteiligten die Daten erhoben werden, die sich länger als 15 min auf der Sportanlage aufhalten (Siehe Punkt 4.1). Es ist stets ein Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten, sowie in geschlossenen Räumen (z.B Kabinen, nicht jedoch in Feuchträumen) ist ab dem Alter von 6 Jahren ein Mund-Nasen-Schutz bzw. ab dem Alter von 14 Jahren eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen.
--) Die Benutzung von und der Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen/ Umkleidekabinen/Waschräumen/WC-Anlagen wird so gestaltet bzw. zeitlich so gestaffelt, dass der Mindestabstand von 1 Meter gewahrt werden kann.
--) Umfangreich wird Händedesinfektionsmitteln auf der Sportanlage zur Verfügung gestellt.
--) Die auf der Sportstätte zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene sind beim Betreten und Verlassen zu nutzen. Dies kann durch korrektes, gründliches Waschen der Hände mit Seife ersetzt werden. Umarmen und Händeschütteln bei der Begrüßung sind zu unterlassen.
--) Zu den Hygienestandards zählt das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren vor und nach dem Training/Spiel. Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Zudem sollte spucken und Nase putzen auf dem Spielfeld vermieden werden.
--) Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (zB. zuhause gefüllte Trinkflasche, Handtücher, usw.) und auf keinen Fall geteilt werden.
--) Für Spiele gelten folgende zusätzliche Verhaltensregeln:
---) Auf einen Handschlag der beiden Teams vor und nach dem Spiel wird verzichtet;
---) Auf einen gemeinsamen Torjubel und ähnliche Jubelszenen in der Gruppe während eines Spiels soll verzichtet werden;
---) Das Einlaufen erfolgt zeitlich getrennt zwischen den Mannschaften und dem Schiedsrichterteam. Die Teams stellen sich nicht wie gewohnt zur Begrüßung der Mannschaften auf. Die Formationen sind direkt einzunehmen und das Spiel ist vom Schiedsrichter zu starten;
7.2.2.) Für Zuschauer:
Im Zuschauerbereich sind die zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätze einzuhalten.
An nicht zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen ist zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, stets ein Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten. In geschlossenen Räumen ist ab dem 6. Lebensjahr ist ein Mund-Nasen-Schutz und ab dem 14. Lebensjahr eine FFP2 – Maske zu tragen. Im Freien besteht kein Maskenpflicht. Es ist ein Zutrittstest, der Impfnachweis oder ein Genesungsnachweis (Siehe Punkt 3.2 lit. d) vorzulegen und es besteht eine Registrierungspflicht sämtlicher Zuschauer, wenn die Aufenthaltsdauer länger als 15 Minuten beträgt (Siehe Punkt 4.1).
Der Zuschauerraum wird (vom Spielfeld aus gesehen)
in 3 Sektoren eingeteilt:

-) Sektor A grün (Tribüne links)
-) Sektor B rot (Tribüne Mitte)
-) Sektor C gelb (Tribüne rechts)
Beim Eingang/Kassa werden nummerierte Eintrittskarten in den Farben des jeweiligen Sektors ausgefolgt. Die Nummer der Eintrittskarte entspricht der Nummer des zugewiesenen Sitzplatzes des jeweiligen Sektors. Die Sitzplätze sind so gekennzeichnet, dass zwischen den zu benützenden Sitzplätzen jeweils ein Sitzplatz frei ist.
7.2.3.) Anzeigepflicht:
Für alle Veranstaltungen (dazu zählt auch jede Trainingseinheit vor Publikum) gilt eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, sofern die Zuschaueranzahl mehr als 16 Personen umfasst. Diese Anzeige wird spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung an die Behörde übermittelt. Eine Vorlage eines Präventionskonzeptes bedarf es in diesem Fall nicht.
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
-) Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen
-) Zeit, Ort und die Dauer der Zusammenkunft
-) Zweck der Zusammenkunft und die voraussichtliche Teilnehmeranzahl
7.2.4.) Bewilligungspflicht:
Bei einer Zuschaueranzahl von mehr als 50 Personen wird eine Bewilligung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eingeholt. Der Behörde steht sodann eine 3wöchige Entscheidungsfrist zu. In diesem Fall ist eine Anzeige nicht erforderlich.
Das Ansuchen um Bewilligung hat folgende Angaben zu enthalten:
-) Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen
-) Zeit, Ort und die Dauer der Zusammenkunft
-) Zweck der Zusammenkunft und die voraussichtliche Teilnehmeranzahl
Der zuständigen Behörde wird auf Verlangen ein Präventionskonzept vorgelegt.
7.2.5.) Mehrere zeitgleiche Veranstaltungen
Es dürfen mehrere Veranstaltungen zeitgleich stattfinden, wenn die Höchstzahlen der Zuschauer je Veranstaltung (ab 17 Anzeigepflicht, ab 51 Bewilligungspflicht) eingehalten werden und durch räumliche/bauliche Trennung oder zeitliche Staffelung eine Durchmischung der Personengruppen ausgeschlossen werden kann.
8.) Kantinenbetrieb:
Der Kantinenbetrieb erfolgt unter Einhaltung folgender Voraussetzungen:
-) Betreten der Kantine nur im Zeitraum zwischen 05.00 und 24.00 Uhr
-) Das Betreten und Verlassen des geschlossenen Bereiches der Kantine erfolgt bei Veranstaltungen im „Einbahn-System“
-) Keine Konsumation direkt bei der Ausgabestelle, sondern nur im Sitzen an zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen
-) Indoor max. 8 Personen pro Tisch oder Outdoor max. 16 Personen pro Tisch zuzüglich aufsichtspflichtiger Kinder oder mehrere Personen aus dem gemeinsamen Haushalt. Anordnung der Sitzplätze hat derart zu erfolgen, dass zwischen den Besuchergruppen ein Abstand von mindestens 1 Meter besteht; dies wird durch die Positionierung der Sitzmöglichkeiten sichergestellt oder durch Anbringen von Bodenmarkierungen, um die Personenströme zu kanalisieren. Gleichzeitig wird darauf geachtet, dass die Anzahl der Personen Indoor nur so groß ist, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann und keine Ansammlungen und Gruppenbildungen möglich sind.
-) Verpflichtung in geschlossenen Räumen ab dem 6. Lebensjahr einen Mund-Nasen-Schutz und ab dem 14. Lebensjahr eine FFP2 – Maske zu tragen; ausgenommen an den zugewiesenen Sitzplätzen.
-) Einhaltung eines Mindestabstandes von 1 Meter gegenüber Personen, die nicht im selben Haushalt leben; ausgenommen an den zugewiesenen Sitzplätzen.
-) Test-Nachweise sind vorzulegen (siehe dazu Punkt 3.2 lit d.) und es besteht eine Registrierungspflicht aller Personen, wenn die Aufenthaltsdauer länger als 15 min beträgt (Siehe dazu Punkt 4.1).
-) Erstellung Präventionskonzept und Namhaftmachung eines COVID-19 Beauftragten (bei Öffnung unabhängig von Spiel / Training).
Die Konsumation von Speisen und Getränken hat an den zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen zu erfolgen. An einem Tisch dürfen in geschlossenen Räumen nur max. 8 Personen pro Tisch Platz nehmen und im Freien max. 16 Personen pro Tisch. Von sämtlichen Personen – auch vom Personal in der Kantine – ist ab dem 6. Lebensjahr ein Mund-Nasen-Schutz und ab dem 14. Lebensjahr eine FFP2 – Maske zu tragen. Lediglich auf den Sitzplätzen kann der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden.
Bei der Organisation des Kantinenbetriebs ist immer zu beachten, dass die Mindestabstände eingehalten werden können. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen ist eine Ausgabe von Speisen und Getränken aus Imbiss- und Gastronomieständen erlaubt. Eine Konsumation von Speisen und Getränken kann diesfalls auch im Stehen an den Verabreichungsplätzen erfolgen.
9.) Steuerung der Besucherströme, Entzerrungsmaßnahmen und Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen bei Veranstaltungen:
9.1.) Steuerung der Besucherströme und Entzerrungsmaßnahmen:

Der Sportverein SCU Poysbrunn/Falkenstein trifft die notwendigen Maßnahmen, die dazu dienen den anwesenden Personen die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes durch Planung von Abläufen sowie Lenkungsmaßnahmen zu ermöglichen. Zu-, und Abstrom werden derart koordiniert, dass der Mindestabstand von 1 Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, stets eingehalten werden kann. Dies wird auch durch Maßnahmen der Entzerrung in Form von Einbahnsystemen gewährleistet. Durch Bodenmarkierungen und Absperrungen wird sichergestellt, dass Gruppenbildungen vermieden bzw. Vermischungen von Besuchergruppen verhindert werden und eine Kanalisierung von Personenbewegungen sichergestellt wird.
9.2.) Nutzung sanitärer Einrichtungen:
Zur Minimierung des Infektionsrisikos wird ein Hygieneplan und ein Reinigungskonzept für die Sanitärräume erstellt. Zusätzlich wird auch die Verwendung von geeigneten Hygiene- und Reinigungsmitteln festgelegt, wobei darauf Bedacht genommen wird, dass das Verhältnis zwischen verfügbaren Sanitäreinrichtungen und erwartetem Benutzeraufkommen keine Wartezeiten erwarten lässt. Der Mindestabstand von 1 Meter kann im Zugangsbereich zu Sanitäreinrichtungen gewahrt werden, dies wird unter anderem durch Einbahnsysteme gewährleistet. Personen werden auch im Sanitärbereich auf die Hygieneauflagen hingewiesen und durch Aushänge auf die Nutzung von Desinfektionsgelegenheiten hingewiesen. Die ausreichende Bereitstellung von Seife und Desinfektionsmittel ist gewährleistet. Eine Verwendung derselben Handtücher durch unterschiedliche Personen ist nicht vorgesehen (durch Einmalhandtuchspender bzw. Handtrocknersysteme).
Jeder am Trainings-/Spielbetrieb Beteiligte oder Anwesende ist auch selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten !!!

Kantinenbetrieb

Sektor A grün

Sektor B rot

Sektor C gelb

Das können Sie zu ihrem Schutz & dem anderer tun!

So handeln Sie im Ernstfall - Krankheitssymtome

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